Graue Post

15. März 2010

Analoger Telefonanschluss (AnTelAs)

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Der analoge Telefonanschluss (AnTelAs) ist die älteste Art von Telefonanschluss.
Analog deshalb, weil die Signale innerhalb der verfügbaren Bandbreite wert- und zeitkontinuierlich übertragen werden. Dabei beträgt das Frequenzspektrum von 0,3 – 3,4 KHz um ein verständliche Sprachübertragung zu ermöglichen.

Das konträre Produkt zum AnTelAs ist der ISDN-Basisanschluss (BaAs). Dabei handelt es sich um einen digitalen Telefonanschluss mit erweiterem Funktionsumfang. Beide Anschlussarten sind immer noch gebräuchlich. Allerdings ist nur die Deutsche Telekom AG dazu verpflichtet ihren Kunden einen AnTelAs bereitzustellen. Viele der freien Telefongesellschaften haben den AnTelAs zu Gunsten des BaAs aus iher Produktpallette genommen.

Merkmale des AnTelAs

  • Eine Rufnummer
  • Ein Nutzkanal
  • Ein Übertragungskanal bis max. 56kbit/s
  • Aufmodulation von analogen Signalen auf die AsL
  • Frequenzbereich optimiert für Sprachübertragung 3,4KHz
  • Max. Länge der TAL ca. 6-8km (ohne ZWR)
  • Kupfer-AsL beim Kunden

Der Netzabschluss (NTA)
Der Netzabschluss (NTA, engl. Network Termination Analog) ist der Übergangspunkt zwischen dem Netz der Telefongesellschaft (daher N.-Abschluss) und dem privaten Netz des Kunden.
Bei AnTelAs erfolgt der NTA i.d.R. als TAE-Dose. Ältere ADo-Typen werden bei Neuanschaltungen oder Instandsetzungen ausgetauscht.
Die sogenannte 1. TAE, auch Netzbetreiber- oder Monopol-TAE genannt, ist Eigentum der Telefongesellschaft. Da sie rechtlich Teil eines Telekommikationsnetzes sind (TKG), ist der Zugriff auf diese Dose nur dem Netzbetreiber gestattet.

Anschlussdosenanlagen (ADoAnl)
Wer mehr als eine (die 1.) Anschlussdose geschaltet hat, betreibt eine Anschlussdosenanlage (ADoAnl).
Für diese ist der Betreiber allein verantwortlich und haftbar. Denn nur die 1. ADo liegt in der Hoheit des Netzbetreibers.
Daher kann die Installlation und Wartung der ADoAnl von jedem Laien oder frei beauftragten Techniker vorgenommen werden. D.h. sowohl der Kunde als auch ein Klempner dürfen an der ADoAnl jenseits der 1. TAE rumfrickeln.
Entsteht in diesem privaten Netz eine Störung, so ist die Telefongesellschaft nicht dazu verpflichtet diese zu beheben.
Gleiches gilt übrigens auch für alle an die 1.TAE-Dose angeschlossenen Geräte.
Telekom & Co. müssen für die Arbeiten jenseits der 1. TAE gesondert beauftragt und bezahlt werden. Nur Störungen im Netz des Betreibers müssen kostenfrei behoben werden, da dies zu den vereinbarten Vertragsleistungen gehört.
Eingriffe in die 1. TAE sind nur dem Netzbetreiber gestattet. Der Kunde hat nur das Recht Stecker in die dafür vorgesehene Dose einzustecken. Daher ist es ratsam, ADoAnl mit einem TAE-Stecker an die 1. TAE anzuschließen und die Netzbetreiber-TAE selbst in Ruhe zu lassen.

Anschaltehinweise

– Nicht-Fernsprecheinrichtungen, also Zusatzgeräte wie Fax, Anrufbeantworter oder Modem, werden dem Fernsprecher vorgeschaltet.

– Es dürfen max. 4 Rufempfänger gleichzeitig (parallel) aktiv sein.
Bei mechanischen Rufempängern (z.B. Außenwecker) muss man sogar auf 3 oder weniger herunter gehen. Rufempfänger sind alle Geräte(teile) die bei eingehenden Anruf klingeln, rasseln, piepen oder irgendwas auslösen. Es gibt:

  • Klangstab- oder Wechselstromwecker
  • Außenwecker, Horn
  • elektronischer Tonruf
  • Starkstronanschaltrelais (230V-Relais)

Die ersten beiden Gruppen sind elektromagnetische Signalgeber mit recht metallischen Klang, die sich in Lautstärke und Klangcharakter nur schwer einstellen lassen. Die dritte Gruppe erzeugt den Ruf auf elektronischem Weg; solche Geräte lassen sich in Tonhöhe und Laustärke recht gut einstellen. Das Starkstronanschaltrelais erlaubt das Schalten eines beliebigen Verbraucher-Stromkreises.
Es gibt auch auch versteckte Rufempfänger, die sich z.B. in Anrufbeantwortern, Telefaxgeräten oder Modems befinden, denn auch diese Geräte müssen ja erkennen, ob ein Anruf erfolgt, um sich dann auf die Leitung schalten zu können.
Da alle Rufempfänger parallel an der Leitung liegen und der Rufstrom vom Amt begrenzt ist, dürfen eben nicht zu viele Rufempfänger an der Leitung liegen.

– Insbesondere Telefone dürfen nicht parallel angeschlossen werden, da
die über die Telefonleitung zum Betrieb des Telefons nötige Energie in vielen Fällen nur zu vollständigen Versorgung eines Telefons ausreicht,
zwei parallele Telefone sich elektroakustisch so beeinflussen können, dass die Verständigung leidet,
beim Wählen das parallel angeschlossene Telefon (genauer der Rufstromkreis) die Wahlimpulse verfälschen kann, so dass Fehlverbindungen auftreten können,
und vom parallelen Telefon unerwünscht mitgehört werden kann (Verstoß gegen das TKG und das BDSG).

Abhilfe schaffen hierbei Automatisch Mehrfachschalter (AMS) (frührer: AWADo).

– Gebührenanzeiger (GebAnz) werden vor allen andere Zusatzgeräten geschaltet und parallel betrieben. Durch seine Schaltung bildet er jedoch für alle Frequenzen (und insbesondere den Linien-Gleichstrom) einen sehr hohen Widerstand. Die Belastung der Leitung durch den GebAnz fällt also nicht ins Gewicht.

Preisentwicklung
Der Preis für einen anlogen Hauptanschluss bei der Deutschen Bundespost und der Deutschen Telekom AG hat sich in den letzen 42 Jahren wie folgt geändert:

April 1966 9,20€
Juli 1982 13,80€
Mai 2003 13,72€
September 2003 15,66€
März 2008 16,37€
März 2010 17,95€

(1 Euro = 1,955830 DM)

Technische Richtline

1TR110-1 (pdf, 1,02MB)

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